X-68 Gen2 35 Joule Pistole

Normaler Preis SFr. 429.00

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Beschreibung
- NxWerks X-68 Gen2 Pistolenwerfer
Dies ist die 2. Generation des Launchers; sie beinhaltet Verbesserungen bei der Qualität der O-Ringe.

- Magazinzufuhr (6 Schuss) im Schaft
- Luftzufuhr über CO2-Kartusche im Magazin (12 g).
- 35 Joule nicht einstellbare Energie (bis zu 390 fps je nach Projektiltyp)
- Standard 0,68 Kaliber ( nur Rundkugeln ), klassische Paintballs, Pulver, Kaugummi oder Pfeffer
Unterhalb des Laufs befindet sich eine Picatinny-Schiene für eine Lampe, oberhalb eine für ein Rotpunktvisier. Bitte beachten Sie, dass Picatinny-Schienen schmaler als Standardschienen sind (20,8 mm statt 21,2 mm), daher ist manches Zubehör möglicherweise nicht kompatibel. Unsere taktische Lampe Vesta F1 passt perfekt.
- Bei dem Werfer handelt es sich um eine Pistole zur Heimverteidigung; er ist nicht für Paintball ausgelegt (zu stark).

    Farbe
    Schwarz

    Wird mit dem Launcher geliefert
    - 1 Magazin mit 6 Murmeln
    - Wartungsset

    Kaufbedingungen
    - mindestens 18 Jahre alt sein
    - die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis der Klasse C besitzen (alle Einzelheiten zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie hier )
    - Die Waffe muss persönlich übergeben werden; die Post kann Sie auffordern, einen Ausweis vorzulegen.

    Wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen, vergewissern Sie sich, dass die Gesetzgebung Ihres Landes den Erwerb erlaubt.

    • In Frankreich ist diese Waffe der Kategorie C (Waffe mit einer Mündungsenergie von über 20 Joule, C4) zugeordnet. Daher benötigen Sie zum Kauf einen Waffenschein oder müssen sich beim französischen Waffenidentifizierungssystem (SIA) registrieren lassen. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Kauf den französischen Behörden zu melden.
    • In Deutschland überschreitet diese Waffe die Grenze von 7,5 Joule und ihr Erwerb erfordert eine Waffenbesitzkarte (WBK). Daher müssen Sie im Besitz einer solchen Karte sein.
    • In Italien überschreitet diese Waffe die zulässige Energiegrenze von 12,7 Joule, und ihr Erwerb ist genehmigungspflichtig. Daher müssen Sie im Besitz einer solchen Genehmigung sein.

    Paintball-Markierer unterliegen dem US-amerikanischen Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (LARM). Jeder Kauf, auch zwischen Privatpersonen, muss durch einen schriftlichen Vertrag festgehalten werden, der Ihnen zur Unterschrift zugesandt wird.