Beschreibung
- Schulterverteidigungs-Werfer ZOEY X-68 von NxWerks
- Magazinzufuhr 7 Schuss - Pumpennachladung
- Luftversorgung über den Schaft (ASA-Anschluss für Flasche oder Schlauch, Eingangsdruck 800 psi)
- Co2-Versorgung mit Adapter möglich (Flasche und Adapter nicht im Lieferumfang enthalten)
- Leistung 30 Joule nicht einstellbar (bis zu 390 fps je nach Projektilart)
- Kaliber 0.68 Standard, klassische Kugeln, Pulver, Gummi, Aluminium oder Pfeffer
- Der Werfer ist ein Heimverteidigungsgewehr, nicht für Paintball vorgesehen (zu stark)
Farbe
- Schwarz
Lieferung mit dem Werfer
- 1 Magazin mit 7 Kugeln Kapazität
- 1 Schaft für 88gr. Flasche (Adapter und Co2-Flasche nicht enthalten)
- Transporttasche schwarz oder olivgrün (nach Wahl)
Kaufbedingungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Besitz der schweizerischen Staatsbürgerschaft oder einer gültigen Niederlassungsbewilligung C (vollständige Details der gesetzlichen Bestimmungen hier)
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Die Übergabe der Waffe muss persönlich erfolgen, die Post kann Sie auffordern, einen Ausweis vorzulegen.
Wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen, stellen Sie sicher, dass die Gesetzgebung Ihres Landes den Erwerb zulässt.
- Für Frankreich fällt diese Waffe in die Kategorie C (Waffe über 20 Joule C4), daher müssen Sie eine Schiesslizenz oder eine SIA-Registrierung für den Erwerb nachweisen. Ausserdem liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihren Kauf den französischen Behörden zu melden.
- Für Deutschland überschreitet diese Waffe die Leistung von 7,5 Joule und ihr Erwerb ist genehmigungspflichtig (Waffenbesitzkarte WBK). Sie müssen daher im Besitz einer solchen Genehmigung sein.
- Für Italien überschreitet diese Waffe die Leistung von 12,7 Joule und ihr Erwerb ist genehmigungspflichtig. Sie müssen daher im Besitz einer solchen Genehmigung sein.
Paintball-Markierer unterliegen dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WaffG). Jeder Erwerb, auch zwischen Privatpersonen, muss durch einen schriftlichen Vertrag erfolgen, der Ihnen zur Unterschrift zugesandt wird.