NxWerks ZOEY X-68 30 Joule

Normaler Preis SFr. 599.00

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Beschreibung

  • ZOEY X-68 schultermontierter Verteidigungswerfer von NxWerks
  • 7-Schuss-Magazinzufuhr – Nachfüllen per Pumpe
  • Luftzufuhr über den Schaft (ASA-Anschluss für Flasche oder Schlauch, Eingangsdruck 800 psi)
  • CO2 kann mit einem Adapter verwendet werden (Flasche und Adapter sind nicht im Lieferumfang enthalten).
  • 30 Joule Energie, nicht einstellbar (bis zu 390 fps je nach Projektiltyp)
  • Standardmunition Kaliber .68, klassische Kugeln, Pulver, Kaugummi oder Pfeffer
  • Der Werfer ist ein Gewehr zur Heimverteidigung; er ist nicht für Paintball ausgelegt (zu stark).

Farbe

  • Schwarz

Wird mit dem Launcher geliefert

  • 1 Magazin mit einer Kapazität von 7 Kugeln
  • 1 Stück für eine 88g-Flasche.

Kaufbedingungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen oder über eine gültige Aufenthaltserlaubnis der Klasse C verfügen (alle Einzelheiten zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie hier ).
  • Die Waffe muss persönlich übergeben werden; die Post kann Sie auffordern, einen Ausweis vorzulegen.

Wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen, vergewissern Sie sich, dass die Gesetzgebung Ihres Landes den Erwerb erlaubt.

  • In Frankreich ist diese Waffe der Kategorie C (Waffe mit einer Mündungsenergie von über 20 Joule, C4) zugeordnet. Daher benötigen Sie zum Kauf einen Waffenschein oder müssen sich beim französischen Waffenidentifizierungssystem (SIA) registrieren lassen. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Kauf den französischen Behörden zu melden.
  • In Deutschland überschreitet diese Waffe die Grenze von 7,5 Joule und ihr Erwerb erfordert eine Waffenbesitzkarte (WBK). Daher müssen Sie im Besitz einer solchen Karte sein.
  • In Italien überschreitet diese Waffe die zulässige Energiegrenze von 12,7 Joule, und ihr Erwerb ist genehmigungspflichtig. Daher müssen Sie im Besitz einer solchen Genehmigung sein.

Paintball-Markierer unterliegen dem US-amerikanischen Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (LARM). Jeder Kauf, auch zwischen Privatpersonen, muss durch einen schriftlichen Vertrag festgehalten werden, der Ihnen zur Unterschrift zugesandt wird.