Beschreibung
- Faustwerfer TPX 50 Gen2 von Umarex
- Magazinversorgung (8 Schuss)
- Luftversorgung durch CO2-Kartusche im Schaft (12gr.) - Reichweite ca. 10 Schuss
- "Emergency"-Funktion durch Drücken der Schnellwahltaste
- "Optic ready"-Werfer zur Befestigung einer Platte und eines Visiers
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Standardkaliber 0.50, Pulver-, Alu-, Gummi- oder Pfefferkugeln
Farbe
Schwarz
Kaufbedingungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Schweizer Staatsangehöriger oder gültige Aufenthaltsbewilligung C (vollständige Details der gesetzlichen Bestimmungen hier)
- die Übergabe der Waffe muss persönlich erfolgen, die Post kann Sie auffordern, einen Ausweis vorzulegen.
Wenn Sie nicht in der Schweiz wohnhaft sind, stellen Sie sicher, dass die Gesetzgebung Ihres Landes den Erwerb erlaubt.
- Für Deutschland überschreitet diese Waffe die Leistung von 7,5 Joule und ihr Erwerb ist genehmigungspflichtig (Waffenbesitzkarte WBK). Sie müssen daher im Besitz einer solchen Genehmigung sein.
- Für Italien überschreitet diese Waffe die Leistung von 12,7 Joule und ihr Erwerb ist genehmigungspflichtig. Sie müssen daher im Besitz einer solchen Genehmigung sein.
Paintball-Markierer unterliegen dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG). Jeder Erwerb, auch zwischen Privatpersonen, muss Gegenstand eines schriftlichen Vertrags sein, der Ihnen zur Unterschrift zugesandt wird.